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Folgende Grundsätze bilden in unserer Kanzlei eine Richtschnur und werden von uns täglich im Interesse unserer Mandanten angewendet:
§ 43 BRAO:
"Der Rechtsanwalt hat seinen Beruf gewissenhaft auszuüben. Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und des Vertrauens, welche die Stellung eines Rechtsanwalts erfordert, würdig zu erweisen."
§ 43 a, Abs. 1 BRAO:
"Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden."
§ 43 a, Abs. 6 BRAO:
"Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden."
Diese Grundsätze bilden für uns eine Richtschnur, wir wenden sie täglich im Interesse unserer Mandanten an. |
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